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Bauzeichner
Unsere Lehrgänge sind für Bauzeichner in der Bauwirtschaft eingerichtet. Ergänzend zum Unterricht in den Berufsschulen können Sie Ihre Auszubildenen zusätzlich mit berufsspezifischen Lehrgängen bei uns schulen lassen.
Wir empfehlen, auch für Auszubildende mit einem 2-jährigen Ausbildungsvertrag den Besuch aller Lehrgänge frühzeitig vorzusehen.
Es werden 50 überbetriebliche Ausbildungstage (also 10 Wochen inkl. Fahrtkosten) durch die SOKA-BAU erstattet.
Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsförderungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 78,00 € (ab 01.01.2026 80,00 €) pro Tag und Auszubildenden (plus 70,00 € für Unterbringung und Verpflegung - bei Inanspruchnahme) in Rechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet.
Firmen, deren Auszubildende nicht im Gästehaus untergebracht sind, stellen wir (bei Inanspruchnahme) die Kosten für Frühstück und Mittagessen in Rechnung, da die SOKA-BAU die Kosten der externen Verpflegung generell nicht übernimmt.
Für Firmen, die nicht über die SOKA-BAU gefördert werden, ergeben sich folgende Gebühren:
Lehrgangsgebühr: 78,00 €/Tag (ab 01.01.2026 80,00 €/Tag)
Unterbringung und Verpflegung: 70,00 €/Tag
Verpflegung (Frühstück und Mittagessen): 13,00 €/Tag
Lehrgänge
1. Zeichen-Lehrgänge
Die Lehrgänge sind aufgebaut auf den jeweiligen Ausbildungsanforderungen für das 1. , 2. und 3. Ausbildungsjahr. Sie sind auf das Berufsbild gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Bauzeichner*in vom 12.05.2004 ausgerichtet.
Der Lehrstoff beinhaltet insbesondere die Fachgebiete zeichnerische Darstellung von Bauteilen und Bauwerken in Ansicht, Draufsicht und Schnitt sowie Detailzeichnungen und Durchdringungen. Gegenstand der Unterweisungen sind darüber hinaus die Vermessung, das Aufmaß von Bauteilen, Massenermittlung und Baustoffbedarf.
Termine
Ort: Schulungszentrum Kerpen
20.10.2025 - 21.11.2025 - 3. Ausbildungsjahr - 5,0 Wochen
2. Grundlagenpraktika
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner vom 12.05.2004 schreibt im 1. Ausbildungsjahr ein 12-wöchiges Baustellenpraktikum vor. Zum Erwerb der praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten wurden das "Praktikum I" und das "Praktikum II" eingerichtet.
In den Praktika werden insbesondere vermittelt:
- Grundfertigkeiten der wichtigsten Bauhauptberufe
- Kennenlernen der Arbeitsvorgänge auf Baustellen
- Vermessung
- Aufmaß von Baustellen
Termine
Ort: Schulungszentrum Kerpen
06.10.2025 - 21.11.2025 - Teil 2 - 7,0 Wochen
Ort: Schulungszentrum Oberhausen
27.10.2025 - 12.12.2025 - Teil 2 - 7,0 Wochen für Hörgeschädigte Bauzeichner
3. CAD-Grundkurs mit AutoCAD
Der Lehrgang baut auf den im EDV-Grundkurs (Bauzeichner*in) erworbenen Kenntnissen auf. Die Lehrgangsteilnehmer der CAD-Kurse sollten daher entweder am EDV-Grundkurs teilgenommen haben oder anderweitig EDV-Grundkenntnisse - insbesondere WINDOWS Benutzeroberfläche -erworben haben.
Folgende Kenntnisse und Fertigkeiten werden vermittelt:
- Entwicklung und Aufbau der elektronischen Datenverarbeitung
- Einrichtung des CAD-Arbeitsplatzes
- Grundkenntnisse des CAD-Programms
- Methodisches Konstruieren mit CAD
- Konstruktionselemente - Konstruktionshilfen
- Allgemeine und bauspezifische Zeichnungsnormen
Anhand des Programmsystems "AutoCAD" werden elementare Kenntnisse und Fertigkeiten des computerorientierten Konstruieren im Bauwesen vermittelt.
Termine
Ort: Schulungszentrum Kerpen
01.12.2025 - 12.12.2025 - 2,0 Wochen
Ansprechpartner

Verwaltung Kerpen
Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW gGmbH